Die Hausordnung gilt für den Besuch der Veranstaltungen, inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungsstätte.
Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
Durch die Übermittlung Ihrer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post, über das Anmeldeformular auf unserer Webseite oder durch mündliche Absprache, geben Sie ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.
Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.
Der Käufer der Teilnahmeberechtigung, der nicht selbst der alleinige Teilnehmer ist (der also nicht die Teilnahmeberechtigung ausschließlich für sich selbst erwirbt oder bestellt), steht dafür ein, dass der Teilnehmer, der von ihm die Teilnahmeberechtigung erhält, Kenntnis von diesen AGB erhält und sie akzeptiert.
Vertragsgegenstand
Wir können einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.
Wir schulden, soweit Vorträge, Referate usw. der Vertragsgegenstand sind, eine ordnungsgemäße Auswahl von Referenten und Sprechern, sind aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Behauptungen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Trainer, soweit nicht dieser ausdrücklich als fester und hauptsächlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist. Soweit dadurch ein Ausfall eines Referenten oder Sprechers oder sonstiger Leistungen vermieden werden kann, oder es die Umstände erfordern, gilt eine Übertragung des Vortrags auch dann als vertragsgemäß, wenn diese in einen anderen Veranstaltungsraum, online bzw. per Video erfolgt oder von Ihnen in einem anderen Veranstaltungsraum oder online bzw. digital empfangen und wahrgenommen werden kann.
Wir sind auch berechtigt, dass wir vor Ort Foto- und Videoaufnahmen erstellen. Die Details werden Ihnen vor Ort über unsere Datenschutzinformationen mitgeteilt, Sie können diese auch vorab anfordern.
Die Veranstaltungssprache in den Workshops ist deutsch, soweit nichts anderes in den Angeboten oder Bekanntmachungen gekennzeichnet ist. Haben wir einen Referenten oder Inhalte in einer anderen als der deutschen Sprache angekündigt, sind wir nicht verpflichtet, die Inhalte in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Zwecke des Erwerbs, Verkauf im Internet, Wiederverkauf, Kopien
Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist verboten:
Ihre zu privaten Zwecken erworbene Eintrittskarte(n) im Internet zum Kauf anzubieten, ohne dass Sie dafür einen Ihrer Person liegenden wichtigen Grund haben (z.B. Krankheit), der Sie oder Ihre Begleitperson(en) am Besuch der Veranstaltung hindert; in keinem Fall darf der Verkaufspreis unseren Preises um mehr als 25 % übersteigen;
Eintrittskarten zum Zweck des Wiederverkaufs zu erwerben und/oder anzubieten, ohne dass wir dem Wiederverkauf zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmen;
Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken Dritter zu erwerben und/oder anzubieten, ohne dass wir zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmen;
Eintrittskarten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn zu erwerben, weiterzugeben oder anzubieten.
Für den Fall, dass von einem Ticket Kopien auftauchen, behalten wir uns das Recht vor, den Inhabenden der Kopien bzw. der unbefugt vervielfältigten Tickets den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, von Kartenkaufenden, deren Ticket aufgrund deren Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwerts der vervielfältigten Tickets zu verlangen. Die Veranstalterin trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch dieses Tickets verursachte Unannehmlichkeiten.
Teilnehmergebühren
Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben oder Angeboten.
Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Extras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum Veranstaltungsort.
Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.
Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb Höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden der Ticket Kaufpreis sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.
Kartenrückgabe / Stornierung
Die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht auf den Kauf unserer Eintrittskarten anwendbar.
Umtausch, Rückgabe und Stornierung der Tickets sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich.
Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten auf dem Weg rückerstattet, auf dem die Eintrittskarte bei uns gekauft wurde.
Besondere Teilnahmebedingungen für Live-Veranstaltungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.
Es ist Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Teilnehmer diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann und wird und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auflagen mitwirkt.
Die Hygieneregeln und Auflagen senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung eines jeden Infektionsgeschehens angepasst werden können.
Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, bei deren Auftreten oder Verbreitung eine Behörde für den Veranstaltungsort Maßnahmen anordnet oder auch nur empfiehlt.
Sie sind selbst für die rechtzeitige Anreise, für die Rückreise und für die Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich.
Urheberrechte
Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen und Dateien (Präsentationen, Handouts, Skripte) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Sie dürfen die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.
Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.
Hausrecht
Das Hausrecht obliegt uns.
Der von uns eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, in unserem Namen das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
Einlass des Besuchers
Einlass ist nur für Personen, die unsere Veranstaltungsstätte zum Zweck des Besuchs oder zum Zweck der Teilnahme (Mitarbeit, künstlerische Mitwirkung usw.) betreten.
Bei unseren eigenen Veranstaltungen gilt:
Sieht die Veranstaltung eine Einlassberechtigung (z.B. Eintrittskarte) vor, wird Einlass nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt.
Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
Der Einlass kann verweigert werden, wenn
der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt, aber eine solche für die zu besuchende Veranstaltung notwendig ist,
der Besucher im Fall einer Altersüberprüfung die Vorlage von Legitimationspapieren verweigert, oder
der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert.
In diesen Fällen hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Wir können den Zutritt auch bei Veranstaltungen von Dritten in unsere Veranstaltungsstätte verweigern, wenn
die Person erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
die Person Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 5) bei sich führt,
gegen die Person ein Hausverbot besteht,
die Person beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften
die Person im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe beabsichtigt ist, oder
im Übrigen die Person erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.
Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände
Der Besucher hat, wenn eine Eintrittskarte als Zugangsberechtigung notwendig ist, die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Andere zutrittsberechtigte Personen haben ihre Zutrittsberechtigung bei sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vor zu zeigen.
Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass wir, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Betreibers der Versammlungsstätte, des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
Es ist jeder Person innerhalb des Veranstaltungsgeländes verboten,
den Veranstaltungsablauf zu stören,
in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften
andere Besucher (z.B. durch „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder Ähnliches) zu gefährden,
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
Anlagen und Einrichtungen, Bäume usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten,
unser oder veranstalter-eigenes Pfand bzw. Pfandgefäße zu sammeln,
Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von uns, dem Veranstalter, zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikeln und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen,
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu machen,
menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, oder das Zeigen entsprechender Symbole, Signets, Fahnen, Kleidungsstücke usw.,
links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB).
Bei einem Verstoß können wir die betreffende Person aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Nutzung der Camping- und Zeltfläche
Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgewiesenen Zelt- und Campingplätzen gestattet. Der Veranstalter behält sich vor, beim Einlass nicht die gesamte Campingfläche gleichzeitig zu öffnen, sondern die Campingfläche bereichsweise nach Bedarf zu öffnen. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und der korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Der offiziellen Homepage der Veranstaltung kann entnommen werden, wie lange die Campingfläche geöffnet sein wird. Die Besucher haben bei Schließung der Campingfläche die von ihnen genutzte Fläche zu räumen. Befinden sich nach der Schließung der Campingfläche noch Gegenstände des Besuchers auf der Campingfläche, so ist der Veranstalter berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung des Veranstalters, Gegenstände, die sich nach Schließung der Campingfläche noch auf dieser befinden, aufzubewahren, besteht nicht.
Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- oder Parkflächen gegraben werden
Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
Zutrittsbeschränkungen
Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
Sperrung/ Räumung von Flächen bei Festivals
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne, dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
15. Witterungseinflüsse/ Passende Kleidung und Schuhwerk
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit abzusagen.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Besucher der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen hat. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, diese sind erfahrungsgemäß uneben. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen.
Verbotene Gegenstände
Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände in die/der Veranstaltungsstätte ist für jede Person verboten:
Waffen aller Art (Ausnahme: Polizeikräfte oder zuvor genehmigter Personenschutz),
Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen,
Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt,
Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches,
Laserpointer,
ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (Ausnahme: Duftsprays bzw. Deos in Kleinstpackungen),
Stangen oder Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich,
sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich durch uns oder den Veranstalter zugelassen,
einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
kommerziell einzusetzende, politische oder religiöse Gegenstände (soweit sie nicht als typische Bekleidungsstücke der jeweiligen Religion dienen) aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter,
rassistische, fremdenfeindliche , links- und rechtsradikale Propagandamittel, insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen,
Masken (z.B. Sturmhauben), die nicht ersichtlich kostümierenden Zwecken für den Besuch einer Veranstaltung mit kostümierenden Charakter dienen und Motorradhelme,
elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. wäre ein Mobiltelefon erlaubt),
Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen,
Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.
Glasflaschen, Dosen, Plastikkanister
Alkoholische Getränke,
Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel),
Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge,
Tiere jeder Art und Größe, soweit es sich nicht um einen Blinden- oder Assistenzhund handelt, sowie
sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.
Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
Naturflächen/ Naturschutzgebiet
Das Festivalgelände befindet sich auf oder in der Nähe von mehreren geschützten Naturflächen. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören.
Nutzung von Kochgeräten/ offenes Feuer/ Lagerfeuer
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.
Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Grillen
Grillen ist zulässig mit Einweg- und Drei-Bein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder –Containern zu deponieren oder zu entsorgen.
Müllentsorgung
An den Ausgabestellen für die Festivalbänder erhalten die Besucher nach Anlegen des Festivalbändchens einen Müllsack und entrichten ein Müllpfand (Höhe: 10,- Euro). Dieses wird ihnen bei ihrer Abreise, nachdem ein Mitarbeiter ihren Zelt/Camping Platz auf Sauberkeit kontrolliert hat, zurückerstattet.
Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (so lange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungspersonal verteilt.
Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf dem gesamten Festivalgelände sowie allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt zum Festivalgelände, Zelt-, und Campingplatz sofern sie sich in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson befinden.
Rauchverbot
Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Gebäuden und Zelten ist nicht gestattet.
Abreise/ Abschleppen
Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss erfolgen; dann schließen alle Campingflächen.
Wird die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, so gilt die Regelung in Ziffer B. I.4. Die Besucher müssen dann den Abbau, die Reinigung des eigenen Platzes, die Müllentsorgung und die Abreise innerhalb der von dem Veranstalter nach Abbruch der Veranstaltung gesetzten Frist vornehmen.
Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/ eingeschränkt sein kann.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Er bietet keinen Abschleppservice an, kann aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für den Besucher kostenfreien Abschlepper herstellen. Aus Sicherheitsgründen wird der Kontakt zu einem kostenfreien Abschlepper nur bei Tageslicht hergestellt. Für die Auswahl der Abschlepper kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen, insbesondere kann der Veranstalter nicht gewährleisten, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich um das Abschleppen seines Fahrzeugs eigenständig zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Besuchers, und zwar auch dann, wenn der Veranstalter den Kontakt hergestellt hat. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.
Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Dies gilt für den Veranstalter entsprechend.
Unsere Haftung
Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.
Höhere Gewalt
Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung oder der digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann.
In diesen Fällen erstatten wir bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nicht.
Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Live-Veranstaltung, ist eine vertragsgegenständliche Online-Veranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar für Sie oder uns ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. München ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Kunden, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand. Die MIND ON FIRE – FESTIVAL ist allerdings berechtigt, ihre Kunden auch an einem anderen international zuständigen Gericht zu verklagen.
Sofern der Kunde Tickets nicht über das Internet erworben hat, weist die MIND ON FIRE – FESTIVAL darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Kunden, die Verbraucher sind, nicht teilnimmt.