About

AGBs

Willkommen beim MIND ON FIRE Festival!

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Um ein sicheres, reibungsloses und unvergessliches Erlebnis für alle Teilnehmer zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und einzuhalten. Diese Regeln dienen nicht nur Ihrer Sicherheit und Ihrem Wohlbefinden, sondern auch dem Schutz unserer Gemeinschaft und der Umwelt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Gemeinsam schaffen wir ein harmonisches und einzigartiges Festivalerlebnis, das in Erinnerung bleibt.


1. Geltungsbereich dieser AGB und Hausordnung

Die Hausordnung gilt für den Besuch aller Veranstaltungen, einschließlich der Parkplätze und der Zugangswege zur Veranstaltungsstätte.

2. Zustandekommen des Vertrages

  • Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
  • Mit der Übermittlung Ihrer Teilnahmeerklärung per Post, Fax, E-Mail, über das Anmeldeformular auf unserer Webseite oder durch mündliche Absprache geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.
  • Wenn der Käufer der Teilnahmeberechtigung nicht selbst Teilnehmer ist (d.h., die Teilnahmeberechtigung nicht ausschließlich für sich selbst erwirbt), verpflichtet er sich, die von ihm benannten Teilnehmer über die AGB zu informieren und sicherzustellen, dass diese diese akzeptieren.

3. Vertragsgegenstand

  • Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Bestandteile einer Veranstaltung zu ändern, sofern diese Änderungen erforderlich sind und die wesentlichen Inhalte oder Ziele der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Preisminderung oder Rückerstattung.
  • Bei Veranstaltungen, die Vorträge, Referate oder ähnliche Inhalte umfassen, gewährleisten wir die ordnungsgemäße Auswahl von Referenten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Inhalte, Darstellungen oder Aussagen dieser Personen. Ein Anspruch auf bestimmte Referenten besteht nur, wenn diese ausdrücklich und als zentraler Bestandteil der Veranstaltung angekündigt wurden.
  • Änderungen oder Übertragungen eines Vortrags (z. B. in einen anderen Veranstaltungsraum oder in eine digitale Form) gelten als vertragsgemäß, wenn sie notwendig sind, um den Ausfall eines Referenten oder anderer Leistungen zu vermeiden.
  • Wir behalten uns vor, vor Ort Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen. Details hierzu erhalten Sie vor Ort oder vorab über unsere Datenschutzinformationen.
  • Die Workshopsprache ist grundsätzlich Deutsch, es sei denn, in den Angeboten oder Ankündigungen wird ausdrücklich eine andere Sprache angegeben. Inhalte in anderen Sprachen werden nicht ins Deutsche übersetzt.

4. Zwecke des Erwerbs, Weiterverkauf und Kopien

  • Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist verboten:
    • Eintrittskarten ohne triftigen Grund (z. B. Krankheit) privat im Internet weiterzuverkaufen. In keinem Fall darf der Preis 25 % über dem Originalpreis liegen.
    • Eintrittskarten zum Wiederverkauf oder gewerblichen Zwecken zu erwerben oder anzubieten, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
    • Eintrittskarten zu Werbezwecken, als Gewinne oder für andere kommerzielle Zwecke zu verwenden, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
  • Sollten Kopien eines Tickets auftauchen, behalten wir uns vor, den Zutritt für den Inhaber der Kopien oder unbefugt vervielfältigten Tickets zu verweigern. Zudem behalten wir uns das Recht vor, den Kaufpreis aller vervielfältigten Tickets vom ursprünglichen Käufer einzufordern.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unannehmlichkeiten, die durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch von Tickets entstehen.

5. Teilnehmergebühren

  • Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben oder Angeboten.
  • Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Extras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum Veranstaltungsort.
  • Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen oder Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.
  • Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, bleiben der Ticketkaufpreis sowie zusätzliche vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.

6. Kartenrückgabe / Stornierung

  • Die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen finden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auf unsere Eintrittskarten keine Anwendung.
  • Umtausch, Rückgabe und Stornierung der Tickets sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich.
  • Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten auf dem Weg rückerstattet, auf dem die Eintrittskarte bei uns gekauft wurde.

7. Besondere Teilnahmebedingungen für Live-Veranstaltungen

  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.
  • Der Einlass setzt voraus, dass die Teilnehmer die geltenden Hygieneregeln während ihres Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollständig einhalten und aktiv daran mitwirken.
  • Auf Nachfrage senden wir Ihnen die Hygieneregeln und Auflagen gerne zu. Bitte beachten Sie, dass diese Regeln zugunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – angepasst werden können.
  • Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, bei deren Auftreten oder Verbreitung behördliche Maßnahmen angeordnet oder empfohlen werden.
  • Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die rechtzeitige Anreise, die Rückreise sowie die Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitige Vorbereitung (z. B. Beschaffung erforderlicher Unterlagen).

8. Urheberrechte

  • Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen und Dateien (z. B. Präsentationen, Handouts, Skripte) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen sollten. Die Nutzung ist ausschließlich für den Privatgebrauch und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes gestattet.
  • Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme ein, die im Rahmen von Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder Dritte erstellt und in aktuellen und zukünftigen Medien (z. B. Tonträger, Internet) verwertet werden können.

9. Hausrecht

  • Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
  • Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen gemäß dieser Hausordnung durchzuführen oder Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

10. Einlass des Besuchers

  • Der Einlass ist nur für Personen gestattet, die die Veranstaltungsstätte zum Zweck des Besuchs oder der Teilnahme (z. B. Mitarbeit, künstlerische Mitwirkung) betreten.
  • Für unsere eigenen Veranstaltungen gilt:
    • Der Einlass erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original.
    • Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
    • Der Besucher willigt ein, Kontrollmaßnahmen hinsichtlich seiner Bekleidung, Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen sowie zur Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass zu akzeptieren.
  • Der Einlass kann verweigert werden, wenn:
    • Der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt, obwohl diese erforderlich ist.
    • Der Besucher sich im Rahmen einer Altersüberprüfung weigert, entsprechende Legitimationspapiere vorzulegen.
    • Der Besucher sich weigert, die Kontrolle seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse zuzulassen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  • Der Zutritt kann auch bei Veranstaltungen Dritter in unserer Veranstaltungsstätte verweigert werden, wenn:
    • Die Person erkennbar unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht.
    • Die Person Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 5) mitführt.
    • Gegen die Person ein Hausverbot besteht.
    • Die Person beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften.
    • Die Person im Vorfeld durch rassistische, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder sexuelle Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällig wurde oder entsprechende Kundgaben beabsichtigt.
    • Die Person erkennbar gegen die Hausordnung verstoßen möchte.

11. Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände

  • Der Besucher hat, falls eine Eintrittskarte als Zugangsberechtigung notwendig ist, diese nach Einlass stets bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Andere Zutrittsberechtigte müssen ihre Berechtigung ebenfalls jederzeit vorzeigen können.
  • Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher, der Veranstalter oder Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
  • Den Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungsstätte und des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt, versperrt, verhangen oder anderweitig beeinträchtigt werden.
  • Innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist es untersagt:
    • Den Veranstaltungsablauf zu stören.
    • In Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen.
    • Gesetzeswidrige Handlungen vorzunehmen oder dazu anzustiften.
    • Andere Besucher durch gefährliche Verhaltensweisen (z. B. „Crowd-Surfen“, „Circle of Death“, „Pogo-Tanzen“) zu gefährden.
    • Feuer, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden.
    • Anlagen, Einrichtungen, Bäume oder sonstige Gegenstände zu beschädigen oder zu entfernen.
    • Absperrungen zu umgehen oder nicht zugängliche Bereiche zu betreten.
    • Das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen oder außerhalb von Toilettenräumen die Notdurft zu verrichten.
    • Werbematerialien ohne schriftliche Genehmigung zu verteilen oder Getränke, Lebensmittel, Souvenirs und andere Waren ohne Erlaubnis zu verkaufen.
    • Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für kommerzielle Zwecke zu machen.
    • Radikale, rassistische oder menschenverachtende Symbole, Parolen oder Äußerungen zu verbreiten.
  • Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

12. Nutzung der Camping- und Zeltfläche

  • Beim Campieren ist der Aufbau von Zelten ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt.
  • Der Veranstalter kann einzelne Campingbereiche bedarfsgerecht öffnen oder schließen.
  • Der Umweltschutz und die Grundsätze zur Müllvermeidung sowie korrekten Abfallentsorgung sind einzuhalten. Feuerstellen oder Gruben auf Campingflächen sind untersagt.
  • Nach der Schließung der Campingfläche müssen alle Gegenstände entfernt werden. Zurückgelassene Gegenstände können entsorgt werden, ohne dass der Veranstalter zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
  • Das Graben von Löchern in Camping- oder Parkflächen ist nicht gestattet.
  • Verstöße gegen die Park- und Campingordnung können zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf anteilige Erstattung des Eintrittspreises.

13. Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zutritt vorübergehend zu beschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

14. Sperrung/Räumung von Flächen bei Festivals

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren. Eine Sperrung oder Räumung berechtigt nicht zur teilweisen Rückerstattung des Kartenpreises. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters sowie der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unbedingt Folge zu leisten, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.

15. Witterungseinflüsse/Passende Kleidung und Schuhwerk

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Besucher witterungsangepasste Kleidung und geeignetes Schuhwerk mitbringen sollen. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, die uneben sein können. Das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk kann zu Verletzungen führen.

16. Drogenverbot

Der Konsum, Besitz und Handel von Drogen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strikt untersagt. Ausnahmen bestehen lediglich für gesetzlich erlaubte Substanzen gemäß § 29 BtMG oder aus medizinischen Gründen, sofern diese durch ein ärztliches Attest belegt sind. Besucher, die gegen diese Regel verstoßen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und strafrechtlich verfolgt, sofern dies erforderlich ist.

17. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen, Mitbringen und/oder Nutzen der folgenden Gegenstände ist in der Veranstaltungsstätte strengstens untersagt:

  • Waffen aller Art, ausgenommen für Polizeikräfte oder genehmigten Personenschutz.
  • Gegenstände, die als Waffen oder gefährliche Wurfgeschosse verwendet werden können und nicht einem friedlichen Zweck dienen.
  • Drogen und Betäubungsmittel, außer sie sind nach § 29 BtMG gesetzlich erlaubt und deren Mitnahme entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
  • Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und ähnliche Substanzen.
  • Ätzende oder leicht entzündbare Substanzen, ausgenommen Duftsprays oder Deos in Kleinstpackungen.
  • Pyrotechnische Gegenstände, einschließlich Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Rauchkerzen und bengalische Feuer.
  • Stangen oder Stöcke, außer bei Mobilitätsbeeinträchtigungen.
  • Sperrige Gegenstände, die nicht ausdrücklich zugelassen wurden.
  • Bekleidung oder Gegenstände, die Meinungen oder Werbung kundtun, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters.
  • Werbematerialien jeglicher Art, einschließlich Flyer, ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters.
  • Politische oder religiöse Gegenstände, ausgenommen übliche religiöse Bekleidungsstücke.
  • Rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Propagandamittel, insbesondere solche von verfassungswidrigen oder verbotenen Organisationen.
  • Masken (z. B. Sturmhauben), außer für ersichtliche Kostümzwecke.
  • Elektrische oder sonstige Geräte, die übermäßige Geräusche, Lärm, Musik oder Gerüche erzeugen (Mobiltelefone sind erlaubt).
  • Filmkameras, die über den üblichen Gebrauch von Handykameras hinausgehen, es sei denn, die Nutzung wurde schriftlich genehmigt.
  • Getränke und Speisen, es sei denn, der Besucher kann gesundheitliche oder medizinische Gründe nachweisen.
  • Glasflaschen, Dosen, Plastikkanister.
  • Alkoholische Getränke, außer in den ausgewiesenen Bereichen wie dem Schlosspark.
  • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge.
  • Tiere, außer nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter, ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde.
  • Sonstige Gegenstände, die geeignet oder bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schäden zu verursachen.

Erlaubte Gegenstände können auf Anfrage beim Veranstalter erfragt werden.

 

18. Naturflächen/ Naturschutzgebiet

Das Festivalgelände befindet sich auf oder in der Nähe von mehreren geschützten Naturflächen. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören. Zudem gibt es auf dem Gelände Tiere, die unter Naturschutz stehen. Besucher sind verpflichtet, diese Tiere nicht zu stören, zu füttern oder ihren Lebensraum zu beeinträchtigen. Der Zugang ist ausschließlich auf die vom Veranstalter ausdrücklich erlaubten Bereiche beschränkt. Andere Bereiche sind nicht zugänglich und dürfen nicht betreten werden.

19. Nutzung von Kochgeräten/ offenes Feuer/ Lagerfeuer

Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

20. Grillen

Grillen ist zulässig mit Einweg- und Drei-Bein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder Containern zu deponieren oder zu entsorgen.

21. Brandschutzgefahr

Im Falle einer Brandschutzgefahr sind sämtliche Arten von Feuer strikt verboten. Dies schließt offenes Feuer, Grillen sowie jegliche Nutzung von Flammenquellen ein. Besucher werden aufgefordert, den Anweisungen des Ordnungspersonals strikt Folge zu leisten, um Gefahren zu vermeiden.

22. Feuerlöscherpflicht für Wohnmobile und Campingwagen

Alle Wohnmobile und Campingwagen müssen mit einem funktionsfähigen Feuerlöscher ausgestattet sein. Besucher sind verpflichtet, sicherzustellen, dass der Feuerlöscher jederzeit griffbereit und einsatzbereit ist. Die Einhaltung dieser Regel kann vor Ort kontrolliert werden.

23. Müllentsorgung

  • An den Ausgabestellen für die Festivalbänder erhalten die Besucher nach Anlegen des Festivalbändchens einen Müllsack und entrichten ein Müllpfand (Höhe: 10,- Euro). Dieses wird ihnen bei ihrer Abreise, nachdem ein Mitarbeiter ihren Zelt-/Campingplatz auf Sauberkeit kontrolliert hat, zurückerstattet.
  • Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (solange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungspersonal verteilt.

24. Geltung des Jugendschutzgesetzes

  • Auf dem gesamten Festivalgelände sowie allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
  • Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt zum Festivalgelände, Zelt- und Campingplatz, sofern sie sich in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson befinden.

25. Rauchverbot

Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Gebäuden und Zelten ist nicht gestattet.

26. Verlassen des Geländes

Das gesamte Gelände muss von allen Besuchern spätestens bis 16:00 Uhr verlassen werden. Pfandbeträge werden bis 16:00 Uhr zurückerstattet. Nach dieser Zeit erfolgt keine Rückerstattung des Pfands. Unabhängig davon sind Besucher verpflichtet, ihren Platz sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.

27. Abreise/ Abschleppen

  • Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  • Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss erfolgen; dann schließen alle Campingflächen.
  • Wird die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, so gilt die Regelung in Ziffer B. I.4. Die Besucher müssen dann den Abbau, die Reinigung des eigenen Platzes, die Müllentsorgung und die Abreise innerhalb der vom Veranstalter nach Abbruch der Veranstaltung gesetzten Frist vornehmen.
  • Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/ eingeschränkt sein kann.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Er bietet keinen Abschleppservice an, kann aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für den Besucher kostenfreien Abschlepper herstellen. Aus Sicherheitsgründen wird der Kontakt zu einem kostenfreien Abschlepper nur bei Tageslicht hergestellt. Für die Auswahl der Abschlepper kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen, insbesondere kann der Veranstalter nicht gewährleisten, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich um das Abschleppen seines Fahrzeugs eigenständig zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Besuchers, und zwar auch dann, wenn der Veranstalter den Kontakt hergestellt hat. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.
  • Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen. Dies gilt für den Veranstalter entsprechend.

28. Unsere Haftung

  • Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
  • Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.

29. Höhere Gewalt

  • Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung oder der digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
  • Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann.
  • In diesen Fällen erstatten wir bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nicht.
  • Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Live-Veranstaltung, ist eine vertragsgegenständliche Online-Veranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar für Sie oder uns ist.

30. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  • Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. München ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Kunden, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand. Die MIND ON FIRE – FESTIVAL ist allerdings berechtigt, ihre Kunden auch an einem anderen international zuständigen Gericht zu verklagen.
  • Sofern der Kunde Tickets nicht über das Internet erworben hat, weist die MIND ON FIRE – FESTIVAL darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Kunden, die Verbraucher sind, nicht teilnimmt.
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